FDP  Schermbeck

                                                                                                 liberal. unabhängig. bürgernah

Home

Anträge

News

24.02.2010

Betr.: Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion Schermbeck
Hier: Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bei Behandlung durch Google-Street-View

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck beantragt, der Rat der Gemeinde Schermbeck möge wie folgt beschließen:

Die Verwaltung der Gemeinde Schermbeck wird
1.Kontakt zu Google Deutschland aufnehmen, um festzustellen, ob und wann noch Aufnahmen in unserer Gemeinde stattfinden. Soweit solche Aufnahmen künftig noch stattfinden, sollen die Bürger hierüber zeitnah informiert werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich den Aufnahmen zu entziehen bzw. vorab Widerspruch einzulegen;


2.ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durch Google-Fahrzeuge auf dem Gemeindegebiet zu legen;
 

3.gegenüber Google Deutschland im Sinne aller Einwohner der Gemeinde Schermbeck erklären, daß die Gemeinde es für unverzichtbar ansieht, daß auf ihrem Gebiet durch Kamerafahrzeuge erhobene sensible Daten (z. B.: Gesichter, Namen, Hausnummern, Kfz-Kennzeichen) bereits zum Zeitpunkt der Erhebung in den sogenannten Rohdaten (also in den Foto-Originalen) und vor einer Veröffentlichung sofort, qualifiziert und unwiderruflich unkenntlich gemacht werden;
 

4.durch geeigneten Maßnahmen dafür werben, daß die Bürger der Gemeinde Schermbeck ihr persönliches Widerspruchsrecht gegenüber Google Deutschland kennen und aktiv ausüben können. Dazu soll auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck ein eigenes Widerspruchsformular oder ein Link zu einem entsprechenden Angebot sowie entsprechende Informationen angeboten werden. Auch barrierefreie Formulare sollen verfügbar sein;
 

5.für seine Bürger beispielhaft handeln und per Widerspruch bei Google Deutschland darauf hinzuwirken, daß im Eigentum der Gemeinde Schermbeck stehende Gebäude nicht in Google-Street-View-Angebot erscheinen bzw. qualifiziert unkenntlich gemacht werden.

Begründung:

Google-Street-View soll nach der Intention per Mausklick virtuelle Spaziergänge vom Schreibtisch oder Sofa aus durch die Städte der ganzen Welt ermöglichen. Das Angebot ist bereits in zahlreichen europäischen Ländern verfügbar und möchte breite Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten bieten. Auch im Land Nordrhein-Westfalen ist aktuell eine Fahrzeugflotte von Google unterwegs, um 360-Grad-Kameras auf dem Dach für den neuen Internetdienst alle Straßen und Häuserzüge abzulichten und dann ab Sommer 2010 im Internet inklusive hochauflösender Zoom-Funktion erscheinen zu lassen. Dabei wird in Kauf genommen, daß neben einzelnen Häusern, Geschäften und Einrichtungen zufällig zum Zeitpunkt der Aufnahme dort anwesender Autos und Personen mit erfaßt werden.

Die FDP-Fraktion sieht dieses Projekt äußerst kritisch. Viele Bürger sind verunsichert, auch und insbesondere was die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte angeht. Man möchte unfreiwillig weder sich, noch sein Haus oder seinen Pkw digital erfaßt und im Internet für jeden klar erkennbar und identifizierbar abgebildet sehen. Insbesondere die befürchtete Speicherung und Veröffentlichung ohne ausreichende Verschleierung von individuali-sierbaren Merkmalen wie Hausnummern, Kfz-Kennzeichen oder Gesichter treffen vielerorts auf Widerstand.

Bei digital erfaßten Fotos von Gebäuden und Grundstücksansichten, die über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten, deren Erhebung und Verarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beurteilen sind. Die FDP ist sich mit den obersten Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder einig, daß die Veröffentlichung solcher systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulässig ist, wenn hierauf Gesichter, Kfz-Kennzeichen oder Hausnummern erkennbar sind.

Deshalb darf nach Ansicht der FDP die Speicherung und Veröffentlichung von Gebäuden und Grundstücken, Autos oder Personen durch Google nur so verschleiert bzw. abstrakt erfolgen, daß keinerlei individueller Eigenschaften wie Gesichter, Auto- oder Hausnummern mehr erkennbar sind.

Den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern ist zudem die Möglichkeit einzuräumen, der Speicherung und Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder vorab oder nachträglich zu widersprechen und dadurch die Bereitstellung der sogenannten Klarbilder zu unterbinden. Viele Bürger sind indes bislang nicht ausreichend darüber informiert, daß ein Widerspruch - insbesondere in Bezug auf ein Gebäude, eine Speicherung in den sogenannten Rohdaten und eine Veröffentlichung - bereits vorab möglich ist, persönlich zu erklären ist und hierfür Widerspruchsformulare insbesondere im Internet verfügbar sind.

Die Straßenansichten können einerseits mühelos mit Satellitenfotos, Adreßdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit können persönliche Lebensumstände - etwa wo wohnt mein Kreditnehmer - noch intensiver ausgeleuchtet werden. Auch können die Bilder gerade auch für nachteilige oder schädigende Zwecke wie Auskunfteien und Adreßhandel genutzt werden. Sensible Daten (Kfz-Kennzeichen, Gesichter) werden derzeit nicht bereits zum Zeitpunkt der Erhebung durch die Kamerafahrzeuge in den so genannten Rohdaten (also in den Foto-Originalen) sofort, qualifiziert und unwiderruflich unkenntlich gemacht, sondern in die USA transferiert. Und obwohl Google verbindlich zugesichert hat, eine geeignete Technologie zur Verschleierung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen, zumindest vor der Veröffentlichung von derartigen Aufnahmen einzusetzen, ist bei ausländischen Street-View-Angeboten zu beobachten, daß auch in zahlreichen Fällen Gesichter und Autokennzeichen von der eingesetzten Software nicht oder nicht ausreichend unkenntlich gemacht wurden. Zudem ist bislang keine automatische Verschleierung der Hausnummern vorgesehen.

Auch der möglichst lückenlose Blick auf die Hausfassaden in über 2,5 Metern Kamerahöhe vom Google-Fahrzeug stößt zu Recht auf Kritik. Denn er ermöglicht dank der Zoom-Funktion teilweise hochauflösende Bildaufnahmen bis in die Wohn- oder Schlafzimmer hinein und über alle Sichtschutze wie Hecken und Zäune hinweg. Von Kriminellen können die hoch aufgelösten Ansichten zur Auskundschaftung von Tatgelegenheiten zu Ein- und Aufbrüchen oder Gewaltverbrechen dienen, etwa der Erkundung der Umgebung eines Hauses sowie der Beschaffenheit der Fenster und Türen, Rückseite oder Sicherungsvorkehrungen.

In Zusammenhang mit Google-Street-View treten insoweit spezielle, insbesondere datenschutz- und straßen(-verkehrs)rechtliche Fragen für die Kommunen auf:

Durch die von Google Street View zur Veröffentlichung bestimmte Aufnahmen von kommunale Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendeinrichtungen und sonstigen sensiblen kommunalen Einrichtungen und Immobilen, die eine genaue Einsicht und Ausforschung ermöglichen, werden Sicherheitsinteressen der Gemeinde Schermbeck, der Bediensteten und sie nutzenden Bürger betroffen.

Der Schutz einer juristischen Person in der Gemeinde Schermbeck vor Eingriffen seitens Google-Street-View durch Abbildung eines firmeneigenen Kfz oder Gebäudes mit Hausnummer ist derzeit nach dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz (§ 3 BDSG) nicht gewährleistet. Juristische Personen können sich aber insoweit auf die verbindlichen Zusagen von Google gegenüber der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Juni 2009 (insb. Punkte 3 und 4) berufen, worin pauschal "Widerspruchsmöglichkeiten von Gebäudeeigentümern" und "Widersprüche zu Kfz-Kennzeichen und Gebäuden" einräumt und daraufhin die entsprechende Unkenntlichmachung zugesichert wird, ohne dies im Sinne des BDSG auf natürliche Personen als Widerspruchsberechtigte zu begrenzen.

Für Einrichtungen und Immobilien der Gemeinde Schermbeck bzw. kommunaler Unternehmen, hinsichtlich deren Ablichtung sicherheitsrelevante bzw. sonstige berechtigte Interessen bestehen, besteht insoweit ebenfalls ein entsprechendes Widerspruchsrecht gegenüber Google. Soweit Google Wünschen der Gemeinde Schermbeck auf Verschleierung im Eigentum der Stadt/Gemeinde/des Kreises oder kommunaler Unternehmen stehender entsprechender Gebäude nicht auf dieser Basis entspricht, wird zu prüfen sein, ob nicht für Angebote wie Google-Street-View künftig eine Ausweitung des Schutzes der geltenden Datenschutzgesetze erforderlich ist.

Nach Ansicht von Datenschutzexperten handelt es sich bei der Anfertigung von Straßenaufnahmen während der Befahrens einer Straße in normaler Geschwindigkeit um einen Vorgang, der dem zulassungsfreien Gemeingebrauch zuzurechen ist, so daß entgegen der Meinung einzelner Kommunen Google keine Sondernutzungserlaubnis für das kommerzielle Erstellen der Aufnahmen mit den Kamerawagen benötigt. Indes sind Google-Fahrzeuge zur Befahrung von reinen Privatstraßen nicht berechtigt. Ebenso dürfte dies für Anliegerstraßen und Fußgängerzonen selbst zu Lieferzeiten gelten, da weder die rechtlichen Anforderungen an die Anlieger- noch die Zulieferereigenschaft als gegeben erscheinen.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen

gez.: Thomas M. Heiske
(Fraktionsvorsitzender)

- Anlage: Beitrag RP-online 5.11.2009:

Kommentare (11)
NRW
Proteste gegen Google Street View mehren sich
VON JULIA LÖRCKS - zuletzt aktualisiert: 05.11.2009 - 10:51
(RPO) Es sind nicht nur die Niederkassler, die sich gegen Google Street View wehren. Im Gegenteil, die Proteste gegen den Dienst der amerikanischen Suchmaschine mehren sich. Neben dem Düsseldorfer Stadtteil sind auch Bürger aus Krefeld, Kleve und Wesel gegen eine Veröffentlichung der Bilder im Internet.
Fotos
 
Google Street View - Bilder von der Straße
„Das geht zu weit. Jeder, der will, kann die Grundstücke ausspionieren", sagt Monika Lehmhaus. Die FDP-Ratsfrau hat in Niederkassel das Netzwerk „Unser Lotharviertel“ gegründet, das Unterschriften gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen sammelt. Mit von der Partie ist auch Anwohnerin Birgit Stenger: „,Google Street View’ verletzt unsere Privatsphäre und sollte verboten werden. Ein öffentliches Interesse besteht nicht.“ Das sieht der Weseler IT-Unternehmer Tobias Stephan genauso: „Ich möchte nicht, dass man einen Einblick auf mein Privatgrundstück bekommt.“
Politik mischt mit
 

Mancherorts mischt sich sogar die Politik in den Protest mit ein. So lehnen die Grünen im Kreis Kleve die virtuellen Rundgänge des Internetdienstleisters Google kategorisch ab. Wenn überhaupt, seien Rundum-Fotos nur mit Einwilligung der Eigentümer erlaubt. Denn auch hier gelte das Recht auf das eigene Bild. Der für Krefeld zuständige Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer (CDU) formuliert es noch kritischer: „Das ist absolute Verletzung der Privatsphäre. Hier wird ein ganzes Land einfach ausgeforscht.“ Und der Düsseldorfer Rat thematisiert die Bürgerwehr sogar in seiner nächsten Sitzung.
 

Info
Hier knipst Google demnächst
 

Im November 2009 beabsichtigt Google, an den unten aufgelisteten Orten in NRW Aufnahmen für Street View zu machen: Arnsberg, Bergisch Gladbach, Detmold, Dortmund, Grevenbroich, Hamm, Herne, Iserlohn, Krefeld, Minden, Mönchengladbach, Münster, Paderborn, Remscheid, Rheine, Siegen, Solingen, Kleve, Minden-Lübbecke, Rhein-Kreis Neuss, Steinfurt, Oberbergischer Kreis und Remscheid.
Ob sie Handhabe haben, ist zweifelhaft. Denn genehmigungs- oder anmeldepflichtig ist das Abfotografieren der Straßenzüge in Deutschland nicht. „Eine Sondergenehmigung benötigen wir nicht, da der Verkehr nicht gefährdet wird und nur Bilder von öffentlichen Straßen gemacht werden – alles ganz legal“, sagt Kay Oberbeck, Sprecher von Google in Hamburg.
Und das Argument, Google greife in die Privatsphäre ein, kommentiert der Internetdienstleister auf seiner Homepage so: „Street View ermöglicht es, Orte leichter zu finden und zu entdecken und auf einen Ort bezogene Aktivitäten besser zu planen. Dabei nehmen wir den Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer sehr ernst. Street View beinhaltet ausschließlich Bildmaterial von öffentlichen Straßen, welches sich nicht von solchen Bildern unterscheidet, die jeder beim Entlangfahren einer Straße sehen und aufnehmen könnte.“
Bild löschen
 

Wer dennoch verhindern möchte, dass ein Bild von ihm, seinem Haus oder seinem Auto im Internet erscheint, kann der Veröffentlichung widersprechen. Dazu muss ein Schreiben oder eine E-Mail an Google Germany, Betreff: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg oder streetview-deutschland@google.com gesendet werden.
 

Ortsverband
Vorstand
Fraktion
Anträge
Programm
Links
Presse
Impressum